Ganztagsbetreuung: 3,5 Mrd. Euro Bundesgeld für den Ausbau

von Ulrike Lexis //

Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beschlossen.

Die Bundesregierung fördert den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro, beschlossen wurde dies Ende November vom Kabinett, Bundestag und Bundesrat folgten. Diese Finanzhilfen werden den Ländern über ein sogenanntes Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt, die erste Tranche von 750 Mio. Euro wird nun bereitgestellt. Für NRW entspricht dies nach dem Königsteiner Schlüssel etwa 160 Mio. Euro.

Da das Bundesprogramm so konstruiert ist, dass sich der Bund mit 70 % und Länder/Kommunen mit 30 % beteiligen, es also einen Eigenanteil gibt, beläuft sich der insgesamt zu erwartende Impuls auf rd. 226 Mio. Euro. Das Programm ist bis 30. Juni 2021 befristet und trägerneutral. In NRW ist es mit Mitteln aus “Gute Schule” kombinierbar, der Eigenanteil der öffentlichen Träger beträgt somit maximal 15 %. Die Antragsfrist in NRW ist extrem knapp kalkuliert – bis zum 28. Februar müssen die Anträge gestellt sein. Wer jetzt keine Programme in der Schublade hat, dem verbleibt praktisch nur eine Investition in Mobiliar. 

Etwa die Hälfte aller Grundschulkinder – gemeint sind alle Kinder der Primarstufe – nutzt bereits ein Ganztagsangebot. Die Bundesfamilienministerin geht aber von einem deutlich höheren Bedarf, schätzungsweise 75 bis 80 Prozent, aus. In vielen ländlichen Gemeinden, die wir kennen, ist die Spanne zwischen den jetzt oft bei 30 % liegenden Quoten bis zu 75 % sehr groß, ihre Schließung wird lange dauern. In den Bereichen, in denen die Quoten bereits höher liegen – also in vielen Städten und im Speckgürtel um diese – können wir im Endergebnis guten Gewissens mit einer nahe 100 % liegenden Nachfrage rechnen. 

Wie die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf U3-Betreuung 2014 gezeigt hat, gibt es keine Obergrenzen bei den Betreuungswünschen der Eltern, die Anzahl der zur Verfügung gestellten Plätze bestimmt die Nachfrage – allerdings auch die perzipierte Qualität, konkurrierende Angebote (Kurzbetreuung, vereinzelt Horte) und v.a. auch die Ausgestaltung der Elternbeiträge. 

Jetzt ist Corona, daher geraten andere Themen unter die Räder, dabei wäre es an der Zeit, nicht nur den OGS-Platz-Ausbau einerseits zu betreiben (baulich, planungsrechtlich, konzeptionell), sondern andererseits auch genauer zu definieren, wie die OGS 2.0, auf die ab 2025 in NRW dann ein Recht besteht, denn aussehen und wie sie ins Betreuungs- und Schulsystem eingebunden werden soll. Auf den Seiten des Bildungsministeriums NRW beispielsweise ist über die neue Gestalt der OGS noch nichts zu lesen.  

Das Ministerium schreibt zum neuen Programm auf seiner Webseite: “Ganztags- und Betreuungsangebote werden in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich ausgebaut. Rund 94 Prozent der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind offene Ganztagsschulen. Die Landesregierung hat die Mittel für den Offenen Ganztag von 2017 bis 2021 von 454 Millionen Euro deutlich auf 602 Millionen Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung um 32,5 Prozent. Mit diesem zusätzlichen Geld können in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2021/2022 insgesamt 354.670 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden und damit rund 47.000 mehr als im Jahr 2017.” 

https://www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-der-ausbau-des-offenen-ganztags-nordrhein-westfalen  

Um in der nächsten Finanzierungsrunde die Investivmittel auch für Baumaßnahmen einsetzen zu können, sollten Kommunen die Planungen für ihre OGS 2.0 (mit Trägern und Schulen) jetzt beginnen, auch wenn die Rahmenbedingungen des Landes erst später bekannt werden. Zukunftsorientierung und Flexibilität in der Planung sind nötiger denn je. 

 

Foto: Katarina_S auf pixabay