Anfang Juni trat eine Veränderung der Schulbaurichtlinie von 1996 in Kraft. Die Schulbaurichtlinie (SchulbauR) besteht aus der eigentlichen Richtlinie und einer erläuternden Ergänzung. Sie ist eine Verwaltungsvorschrift zu § 54 BauO NRW und regelt die Anwendung der...