Schulentwicklungsplanung in Rheinland-Pfalz

von Ulrike Lexis  //  Auch Rheinland-Pfalz macht die Schulentwicklungsplanung jetzt zur Pflichtveranstaltung und fördert entsprechende Gutachten. Interessanterweise geht die aktuelle Fassung des grundlegenden Leitfadens immer noch von sinkenden SuS-Zahlen aus, während NRW und Niedersachsen v.a. steigende Schülerzahlen verkraften müssen. Regionale SEPs müssen von Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen und von den Landkreisen und kreisfreien Städten für die in ihrem Gebiet gelegenen Schulen der übrigen Schularten aufgestellt werden. Benachbarte Gebietskörperschaften können Schulentwicklungspläne gemeinsam aufstellen. Die Verbandsgemeinden und Landkreise hören die Schulträger an, soweit sie nicht selbst Träger der im Schulentwicklungsplan berücksichtigten Schulen sind. Die Schulentwicklungspläne sind mit den benachbarten Gebietskörperschaften abzustimmen.

Im Unterschied zu anderen Bundesländern gibt es jedoch klare Raumvorgaben. Aspekte wie Ganztag und Inklusion werden aus unserer Sicht allerdings noch unzureichend berücksichtigt – wir sind gespannt, ob mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder die Vorgaben angepasst werden.

https://www.transferagentur-rheinland-pfalz-saarland.de/fileadmin/user_upload/Veranstaltungen/Thementagung_Bildungsplanung/Dokumentation/Folien/Thementagung_Bildungsplanung_2021_Praxisimpuls_2_Alexander_Klussmann.pdf

Hier der aktuelle Leitfaden: https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_3/Schulentwicklung/Leitfaden_zur_Schulentwicklungsplanung.pdf

Bild: Steve Buissinne auf Pixabay