Regionale Schulentwicklungsplanung ist manchmal ein MUSS

von Petra v. Berlepsch  //   Der § 80 des Schulgesetzes in NRW beschäftigt sich mit der Schulentwicklungsplanung. In Absatz 2 heißt es:

“Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens (§ 20 Absatz 2) unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Schulträger sind verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können.”

Unserer Erfahrung nach wird dieser Absatz vielfach vernachlässigt, denn jede Kommune ist froh, wenn die eigene SEP vorliegt.

Aber weshalb ist diese regionale Perspektive in den nächsten Jahren für den Bereich der weiterführenden Schulen von besonderer Bedeutung?

  1. Die Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen steigen. Die ersten Jahrgänge in der Folge erfreulicherweise gestiegener Geburtenzahlen erreichen teilweise schon jetzt, aber vor allem in den nächsten Jahren die weiterführenden Schulen.
  2. Die Schulstruktur wurde vielfach verändert, es gibt weniger Haupt- und Realschulen, mehr Gesamt- und Sekundarschulen. Da die Planungen für eine neue Schulstruktur häufig vor dem Anstieg der Geburten seit ca. 2015 erstellt wurden, wurde vereinzelt mit zu wenigen Zügen für die Zukunft geplant.
  3. Ganztagsschulen haben andere räumliche Bedürfnisse als die ehemals klassischen Halbtagsschulen.
  4. Die neue Generation von Gesamtschulen, die seit 2012 gegründet wurden, haben eigene Oberstufen – vielfach führt dies regional zu zu vielen Angeboten mit jeweils zu wenigen SuS. Dies gilt insbesondere bei nur vierzügigen Gesamtschulen, deren Oberstufe dann leicht unter die Mindestgrenze fällt.

Bereits jetzt gibt es einige Regionen, in denen an mehreren Schulen die Anmeldungen die geplanten und auch festgelegten Zügigkeiten regelmäßig überschreiten. Werden keine Mehrklassen gebildet, kommt es über kurz oder lang zu deutlichen Verschiebungen bei den Schülerströmen, ggf. zu Lasten eines anderen Schulträgers in der Region. Dieser ist dann räumlich aber auch mit Blick auf die Schülerfahrtkosten über alle Maßen gefordert oder überfordert! Schlimmstenfalls stehen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens Schülerinnen und Schüler kurzfristig ohne Schulplatz dar.

Wir empfehlen daher dringend, nicht nur die eigenen Schulen im Blick zu haben. Die Entwicklung der Geburten im Umland, die Zügigkeiten der Nachbarschulen, das Anmeldeverhalten und wie die Nachbarkommunen als Schulträger weiterführender Schulen sich auf mögliche Mehrklassen einstellen oder nicht, sollte jeder Schulträger beobachten. Alle weiterführenden Schulen werden zumindest theoretisch in den nächsten Jahren mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen müssen.

Gerne werfen wir mit Ihnen einen Blick auf die Situation in ihrer Region und bringen den Stein für regionale Dialoge und Planungen ins Rollen. Aus unserer Erfahrung, auch der letzten Monate, wissen wir, wie wichtig es ist, die Entwicklung der regionalen Schülerströme im Blick zu haben und wenn nötig regional zu handeln. Die Einführung des Stadtkinderprinzips ist häufig nicht die richtige Lösung für ein gedeihliches interkommunales Miteinander (Beispiele v.a. in der StädteRegion Aachen und im Münsterland).

Bild: Gerd Altmann auf Pixabay