OGS-Rechtsanspruch: warten oder starten?

Offener Ganztag – warten auf den Rechtsanspruch oder was lässt sich bis 2025 schon mal auf den Weg bringen?

von Petra v. Berlepsch //

Der für 2025 angekündigte Rechtsanspruch auf ein Ganztagsangebot für alle Schülerinnen und Schüler in den Schulen schwebt aktuell über allen Fragestellungen, die Kommunen im Zusammenhang mit ihren Ganztagsangeboten und Schulentwicklungsfragen im Alltag beantworten müssen.
Während der Bund in den nächsten Jahren Sondervermögen für diese Aufgabe bildet, bleibt die Ausgestaltung im Detail offen. Klar ist, das Geld soll in allen Bereichen Verbesserungen bringen: bei Quantität und Qualität der Angebote, für eine bessere Personalausstattung und für bessere räumliche Bedingungen. Lassen wir uns überraschen – und sicher ist auch, es wird nicht reichen!

Was lässt sich bereits jetzt auf den Weg bringen? Die Kommunen werden mehr Plätze zur Verfügung stellen müssen. Ob die realisierte Nachfrage am Ende eine Betreuungsquote von 75% oder 80% sein wird, bleibt abzuwarten. Sie lässt sich nur umsetzen, wenn Ganztagsschule auch so gelebt wird, wie sie gedacht ist:
Gemeinsam schaffen Lehrerinnen und Lehrer mit den Fachkräften des Ganztags auf der Basis der schulspezifischen, pädagogischen Konzepte einen ganztägigen Lern- und Aufenthaltsort für die Kinder. Räume werden nicht mehr alternativ entweder dem Lernen am Vormittag oder der Betreuung am Nachmittag zugeordnet, stattdessen bieten moderne Raumkonzepte eine multifunktionale und gemeinsame Nutzung aller Räume der Schule durch alle Akteure den ganzen Tag.
Das bedeutet jedoch in den allermeisten Fällen eine Abkehr von der eingespielten Routine und der heute gelebten Rollenverteilung. Die gefühlten, räumlichen Besitzansprüche von OGS, Mittagsbetreuung und Schule müssen sich in Richtung einer gemeinschaftlichen Sicht auf Schule verändern.

Bei unseren aktuellen Projekten unterstützen wir Schulträger, OGS-Träger und Schulen, gemeinsame Wege in die Zukunft zu gehen. Die Anlässe können vielfältig sein: Sanierung einer Schule, Um-, An- und Neubau einer Schule, Qualitätsentwicklung in der OGS… So oder so: Der Dialog zur Raumkonzeption und Raumgestaltung in Kombination mit den pädagogischen Überlegungen braucht Zeit; insbesondere wenn zusätzlich planungsrechtliche Fragen und der politische Entscheidungsprozess mitgedacht werden. Da sind schnell 8 bis 12 Monate vorbei. Das bedeutet bei einem Start 2021, dass die Umsetzung 2022 beginnen könnte. Mit einem Blick auf die Bundesebene wäre mit einer Budgetentscheidung entweder noch vor oder kurz nach der Bundestagswahl zu rechnen. Das Land NRW hat bereits signalisiert, die Bundesentscheidung mitzutragen. Die kommunalen Haushaltsplanungen sollten bereits jetzt den ermittelten Bedarf in die Haushalte 2022 ff. einplanen.
Deshalb ist jetzt ein guter Zeitpunkt, in die Zukunft zu starten.

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