Lehrkräftemangel
Rückwirkungen auf die Klassengrößen
von Ulrike Lexis // In NRW können Schulträger aus bestimmten Gründen die Klassengrößen beschränken (die Norm ist in Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) zu finden). Die zulässigen Ausnahmen für Über- oder Unterschreitung (Absätze 4, 5 und 6;, jahrgangsübergreifender Unterricht, mehrere Standorte bei Verbundschulen, zu langer Schulweg, gemeinsame Betrachtung benachbarter Schulen) sind abschließend definiert. An Grundschulen ist es möglich, aufgrund pädagogischer, schulorganisatorischer oder baulicher Tatbestände die Klassengröße zu unterschreiten (§6a (1)).
Einige Kommunen nutzen den letztgenannten Passus, um Schulen zu entlasten und die Bildungsqualität zu verbessern. Häufig wird von der SEP verlangt, dass sie diese kleineren Klassen für die Zukunft einplant, den Klassenteiler also in der Prognose verringert. Wir tun dies hier nicht und halten dies in der momentanen Situation auch nicht für empfehlenswert, da aufgrund des Lehrermangels die Klassen eher größer als kleiner werden. Erstrebenswert ist das zwar nicht, aber die bisherigen Maßnahmen der Schulpolitik in NRW haben nicht dazu geführt, dass sich die Lehrerversorgung gebessert hat, im Gegenteil steigt der Unterrichtsausfall. Für die Zukunft wird der Mangel eher größer.
Die ständige wissenschaftliche Kommission der KMK hat zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels unter anderem Schritte zur Rückgewinnung von Lehrkräften aus dem Ruhestand oder zur Weiterbeschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern über die Altersgrenze hinaus empfohlen. Auch hält sie eine Begrenzung der Teilzeit für sinnvoll. Ob diese Maßnahmen in NRW umgesetzt werden, ist allerdings fraglich. Das Problem des Lehrkräftemangels wird aller Voraussicht nach in den kommenden 20 Jahren bestehen bleiben, heißt es in ihrer Stellungnahme für die KMK von Ende Januar 2023.[1] „Die Kommission empfiehlt dafür u. a. die Ausweitung von Hybridunterricht und Selbstlernzeiten in höheren Klassenstufen sowie den flexiblen Umgang mit Klassengrößen ab der Sekundarstufe I.“ Auf den Seiten der KMK werden die empfohlenen Maßnahmen der Bildungsforscher so zusammengefasst:
- Erschließung von Beschäftigungsreserven bei qualifizierten Lehrkräfte
- Weiterqualifizierung von Gymnasiallehrkräften für andere Schulformen sowie Nachqualifizierung in Mangelfächern
- Entlastung und Unterstützung qualifizierter Lehrkräfte durch Studierende und andere, formal nicht (vollständig) qualifizierte Personen
- Flexibilisierung durch Hybridunterricht in höheren Jahrgangsstufen, Erhöhung der Selbstlernzeiten sowie Anpassung der Klassenfrequenz
- Vorbeugende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- Bestandsaufnahme, Bewertung und Weiterentwicklung von Modellen des Quer- und Seiteneinstiegs
[1] www.kmk.org, abgerufen am 03.05.2023
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