G8 => G9 – Neu: Bündelungsgymnasien

von Ulrike Lexis // Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird an den meisten Gymnasien in Nordrhein-Westfalen infolge der Umstellung von G8 auf G9 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangstufe (Einführungsphase bis Q2) nicht zur Verfügung stehen.  

Die Schülerinnen und Schüler des G9-Bildungsgangs werden dann erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, sodass einmalig kein Jahrgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachrückt. Trotzdem wird es Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen und Wiederholer geben, die in die gymnasiale Oberstufe eintreten wollen. Es wird also einen Bedarf an gymnasialen Schulplätzen geben, für den in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte “Bündelungsgymnasien” benannt wurden, die außerplanmäßig eine entsprechende Jahrgangsstufe einrichten werden.  

Die Liste mit den ausgewählten “Bündelungsgymnasien” finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulpolitik/weiterentwicklung-des-gymnasiums-g8g9 

Die neue Stundentafel für das G9 Gymnasium finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Stundentafel_SI_G9_Anlage_3a_ab_210801_neu_ab_Klasse5.pdf  Mit 182 – 188 Wochenstunden kann das Gymnasium rechnerisch noch als Halbtagsschule organisiert werden, realistisch ist aber die Notwendigkeit von Nachmittagsunterricht an einigen Tagen bei vorgegebenen 30 – 33 Wochenstunden für die SI (Klassen 7 – 10). 

  IT NRW Pressemeldung vom 14.10.2021, https://www.it.nrw/node/105186/pdf

 

Bild: weisanjiang by Pixabay.com