Flüchtlinge, Quereinsteiger

von Ulrike Lexis  //  Nach unseren Erhebungen war durch den Zuzug von Flüchtlingen bis 2017 mit etwa 4 % zusätzlichen Schülern im Durchschnitt zu rechnen, in der derzeitigen Situation (2022, Ukrainekrieg) liegt die Quote der neu Zugewanderten und daher Sprachförderungsbedürftigen etwas höher (5 %) (etwa 38.000 Ukrainer:innen[1] und etwa 85.000 Zuwanderer aus anderen Gebieten) über alle JGSt bei in Summe 2,5 Mio. SuS).

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/zuwanderung_bildungsportal_sj2022-23_kw-46.pdf

Das Schulministerium führt eine wöchentlich aktualisierte Liste mit den Zahlen der neu Zugewanderten, die eine Sprachförderung benötigen. Der auf ein Jahr befristete Erlass zur Beschulung erlaubt umfangreiche Ausnahmen der üblichen Regeln, wie eine Reduzierung der Schulpflicht auf nur noch 20 Stunden, eine Beschulung außerhalb des Schulgeländes oder einen Mehrphasenbetrieb am Nachmittag, um die wenigen vorhandenen Räumlichkeiten besser zu nutzen.

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/erlass_beschleunigte_aufnahme_neu_zugewanderter_sus_220908.pdf

Flüchtlinge und andere Zuwanderer, die im zurückliegenden Fünfjahreszeitraum zugewandert und der Kommune zugewiesen wurden, sind wie alle Schüler, in unseren SEP-Berechnungen enthalten. Ihre Zahl wird fortgeschrieben, Trendbrüche oder plötzliche Steigerungen oder Abwanderungen lassen sich in unseren Gutachten nicht sinnvoll prognostizieren.

[1] Vgl. MSB, Stand 9.11.2022; wöchentliche Abfrage bei den Schulen mit 91 % Rückmeldequote https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/zuwanderung_bildungsportal_sj2022-23_kw-46.pdf (Abruf 2.12.22)

Bild: Ralph auf Pixabay