Schulentwicklungsplanung

… für Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I und II, Berufskollegs und Förderschulen

Schulentwicklungsplanung ist heute mehr als die Interpretation von Statistiken und die Verlängerung von Trends aus der Vergangenheit in die Zukunft. Sie basiert auf einem Mix aus quantitativen und qualitativen Daten und sichert damit ein bedarfsgerechtes, den aktuellen pädagogischen Anforderungen entsprechendes Schulangebot.
Demografische Entwicklungen, Neuerungen im Schulgesetz und nicht zuletzt die politisch gesteuerten Veränderungsprozess der Bildungspolitik wirken sich nachhaltig auf das kommunale Bildungsangebot aus. Schulentwicklungsplanung mündet in logische „Prozessketten“, bei denen wir Ihnen als erfahrener Partner zur Seite stehen. Je nach Anforderung des Prozesses beteiligen wir Personen und Institutionen.
Seit 2000 sind wir flächendeckend in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz als Gutachter in Schulentwicklungsfragen tätig und bieten sowohl Gesamtplanungen, die das gesamte örtliche Schulangebot umfassen, als auch modulare und fortlaufende Planungen (Monitoring) an. Dazu gehören für alle Schulformen unsere folgenden Leistungen:

Prognoseberechnung / Schülerzahlen-Monitoring

Die Prognoseberechnung ist der erste Baustein in der Schulentwicklungsplanung. Auf Grundlage Ihrer historischer Geburtenzahlen geben wir Ihnen mit unserem eigens entwickelten Berechnungsverfahren einen Überblick der in den nächsten fünf bis zehn Jahren zu erwartenden Schülerzahlenentwicklungen. Sie erhalten von uns zeitnah eine Berechnungstabelle, aus der Sie die historischen und zukünftigen SuS-Schülerzahlen ersehen können. Ein Beratungsgespräch schließt sich an.
Um die Zahlenentwicklung und daraus evtl. abzuleitende Maßnahmen im Blick zu behalten, empfehlen wir Ihnen unser SuS-Zahlen-Monitoring. Sie liefern uns jährlich Einschulungszahlen aus der Oktoberstatistik (KLD 323) und wir schreiben Ihre Schülerzahlen fort.

Raumanalyse

Aufbauend auf der Prognoseberechnung schauen wir uns die vorhandene pädagogische Fläche „Ihrer“ Schulgebäude vor Ort an. Sie liefern uns Raumpläne und -listen – wir errechnen Ihren Flächensaldo, überprüfen, ob die Räume für die prognostizierten Schülerzahlen ausreichend sind und fassen dies in einem Gutachtenband mit Handlungsempfehlungen für Sie zusammen. Gespräche mit den Schulleitungen, den Verwaltungsmitarbeitern, den OGS-Leitungen und politischen Vertretern gehören selbstverständlich dazu. Ebenso die Vorstellung des Gutachtens in Ausschüssen.

Raumkonzept

Benötigen Sie für anstehende Investitionen in den Schulbau planerische Unterlagen?
Dann können wir Ihnen – aufbauend auf der Raumanalyse (diese ist notwendig) – ein Raumkonzept anbieten. Im Dialog mit den Beteiligten erstellen wir für Sie eine grafische Darstellung zu den einzelnen Schulen.

Ganztagsangebote

Ihre OGS platzt aus allen Nähten? Das liegt natürlich an der steigenden Nachfrage nach Ganztagsplätzen und den derzeit wieder steigenden Schülerzahlen.

Es kann aber auch an einem nicht ausreichenden Personaleinsatz, an organisatorischen Mängeln, an einem nicht gut gestalteten Zusammenspiel mit konkurrenzierenden Angeboten oder an der Nutzung ungeeigneter Räume liegen.

Wir schauen uns die Situation bei Ihnen an, sprechen mit den Akteuren und formulieren Empfehlungen für Ihre individuelle Situation.

Kommunale Inklusionskonzepte

Seit 2014 gilt die neue Inklusionsgesetzgebung in NRW, viele Förderschulen in NRW wurden geschlossen. Die Situation hat sich seit dem Sommer 2018 wiederum verändert, seit die neue Landesregierung Mindestgrößen neu festgelegt und klarer gefasst hat, wie sie die Inklusion an NRWs Schulen besser steuern will.

Es ist deutlich geworden, dass die verbliebenen Förderschulen steigende Schülerzahlen verzeichnen, aber die Zukunft der Förderschulen insgesamt und die Entwicklung der Zahlen von Kindern mit Unterstützungsbedarf an den allgemeinen Schulen derzeit recht unklar ist. 

Wir berechnen Ihre Schülerzahlenprognosen, validieren diese in Workshops mit Schulleiterinnen und Schulleitern (qualitative Analyse) und prüfen das Raumangebot Ihrer Schulen.

Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung

Das Kind in den Mittelpunkt stellen, systemisch denken, kohärente Datenbasis für Kinder und Jugendliche schaffen

Die Wahrnehmung der Aufgabenverteilung im Bildungswesen verändert sich trotz des Programms „Bildung integriert“ recht zögerlich, regionale Bildungsverantwortung nimmt zwar zu, Zuständigkeitsdenken und Geschäftsverteilungspläne entsprechen den Anforderungen der Nutzer von Bildungsangeboten meist jedoch noch nicht. Die Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten erscheint in modernen Verwaltungen genauso fehl am Platz wie die herkömmliche Aufgabenverteilung über die föderalen Ebenen. Jugendamt und Schulverwaltungsamt müssen im Interesse des Kindes zunehmend – aber auch berechtigterweise aus verschiedenen Perspektiven – zusammenarbeiten, beispielsweise an den Übergängen von einem System ins andere („Kita-Schule“ und „Schule-Beruf“). Ein gemeinsamer Ausschuss „Schule-Jugendhilfe“ ist für eine wachsende Zahl von Zukunftsfragen entscheidend, die meisten Verwaltungen bilden Schule und Jugend in einem Fachbereich ab. Es ist beispielsweise ein häufig gehörtes Argument für den Ausbau des Ganztags an Grundschulen, dass die heutigen Kinder und ihre Eltern dies aus ihrer Kindergartenzeit gewöhnt sind und nicht nachvollziehen können, warum bei einem Systemwechsel (der Bildungsanbieter wechselt bei Schulantritt) die Betreuungszeiten zurück gehen. Auch die Beschulung und Betreuung von behinderten Kindern ist in Kita und Schule verschieden geregelt, häufig nur wegen verschiedener Zuständigkeiten im Rathaus. Wichtig ist, eine gemeinsame Datenbasis zu nutzen und z.B. identische Zahlen für Geburten und Einwohnerzahlen nach Jahrgängen heranzuziehen und die Planungsbezirke abzustimmen. Bildungsbiographien vollziehen sich vor Ort, das muss eine integrierte Planung abbilden können. Eine integrierte Planung und das darauf aufsetzende Monitoring ist daher ein sinnvolles, wenn auch aufgrund der verschiedenen Perspektiven manchmal mühsames Vorhaben!

Ansprechpartner

Nordrhein-Westfalen

Dipl.-Volksw. Ulrike Lexis

Dipl.-Volksw.
Ulrike Lexis

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Büro Halle/Westf. (Hauptsitz)
lexis@garbe-lexis.de
05201 / 97116-38

Niedersachsen u.a.

Dipl.-Sozialw. Petra v. Berlepsch

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Petra v. Berlepsch

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Büro Niedernwöhren
berlepsch@garbe-lexis.de
05721 / 980603

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